Bescheinigung
Alle erforderliche Bescheinigungen und Genehmigungen liegen in aktueller Form vor.
Z. B.
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Seit 2003 die "Zeitlich unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen.
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Arbeitnehmerüberlassung" nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) 07.August 1972, BGBL. 1S 1393
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Die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (AOK, Knappschaft, usw.).
Für weitere Informationen oder einer Einsichtnahmen stehen wir Ihnen gerne unter
06251 / 96 53-0 zur Verfügung.